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Rechtliche Standards beim Bioweinanbau

Die Erzeugung von Biowein unterliegt rechtlichen Standards.

Durch die EG-Basis-Verordnung Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und darauf basierende Durchführungsverordnungen erfolgt eine präzise Bestimmung der Regeln zur Erzeugung, Verarbeitung, Kennzeichnung und Kontrolle von Ökoprodukten.

Neu dabei ist, dass z.B. für die Bioweinerzeugung nun erstmals nicht nur die Erzeugung der Trauben geregelt ist, sondern auch die Kellerarbeit Regeln unterworfen wird. Derzeit steht die entsprechende Durchführungsverordnung allerdings noch aus, so dass die Vorschriften der Basis-Verordnung gelten.

Auch wenn derzeit noch an den konkreten Durchführungsbestimmungen für die Bioweinverarbeitung bzw. Kellerwirtschaft gearbeitet wird, so ist doch festzustellen, dass die Entwicklung Kurs auf das richtige Ziel nimmt.
Zukünftig ist es dann vorbei mit der verwirrenden Bezeichnung "Wein aus ökologisch erzeugten Trauben". Künftig gilt "Biowein" oder "Ökowein" und sonst nichts!

Unabhängig von der EG-Öko-Verordnung haben die Anbauverbände wie Ecovin, Demeter, Bioland, Bio-Austria Naturland oder Gäa schon lange strenge Richtlinien für den Bioweinbau aber eben auch für die Kellerarbeit im Biobetrieb formuliert. Bei den Winzern, die diesen Verbänden angeschlossen sind, können Sie also auch jetzt schon sicher sein, dass höchste ökologische Standards eingehalten werden. Im Detail ist für die Kellerarbeit in den Verbandsrichtlinien zum Beispiel die Verwendung gentechnisch veränderter Mikroorganismen und deren Erzeugnisse verboten. Der Einsatz von Kaliumhexacyanoferrat zur sogenannten Blauschönung ist ebenso untersagt. Darüber hinaus gibt es strenge Einschränkungen für die Verwendung von Reinigugs- und Desinfektionsmitteln.
Dies ist nur eine Auswahl der Auflagen und Vorschriften der Verbandsrichtlinien, zeigt aber, dass das Ziel eines unverfälschten, ökologisch erzeugten Produktes sehr ernst genommen wird.


 

 

 

 





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