Rechtliche Standards beim Bioweinanbau

Die Erzeugung von Biowein unterliegt rechtlichen Standards.

Durch die EG-Basis-Verordnung Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und darauf basierende Durchführungsverordnungen erfolgt eine präzise Bestimmung der Regeln zur Erzeugung, Verarbeitung, Kennzeichnung und Kontrolle von Ökoprodukten.

Neu dabei ist, dass z.B. für die Bioweinerzeugung nun seit dem Jahrgang 2012 erstmals nicht nur die Erzeugung der Trauben geregelt ist, sondern auch die Kellerarbeit bei der Bioweinerzeugung klar definierten Regeln unterworfen wird.

Unabhängig von der EG-Öko-Verordnung haben die Anbauverbände wie Ecovin, Demeter, Bioland, Bio-Austria Naturland oder Gäa schon lange strenge Richtlinien für den Bioweinbau aber eben auch für die Kellerarbeit im Biobetrieb formuliert. Bei den Winzern, die diesen Verbänden angeschlossen sind, werden höchste ökologische Standards eingehalten. Im Detail ist für die Kellerarbeit in den Verbandsrichtlinien zum Beispiel die Verwendung gentechnisch veränderter Mikroorganismen und deren Erzeugnisse verboten. Der Einsatz von Kaliumhexacyanoferrat zur sogenannten Blauschönung ist ebenso untersagt. Darüber hinaus gibt es strenge Einschränkungen für die Verwendung von Reinigugs- und Desinfektionsmitteln.

Dies ist nur eine Auswahl der Auflagen und Vorschriften der Verbandsrichtlinien, zeigt aber, dass das Ziel eines unverfälschten, ökologisch erzeugten Produktes sehr ernst genommen wird.

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